Wohnbaugenossenschaft · Samstagern
Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil (GBG) wurde 1921 gegründet und baute 1922 ihre ersten drei Mehrfamilienhäuser an der Schwyzerstrasse. An diesem Ort entstand die Mehrgenerationensiedlung «WohnenPlus» mit 81 Wohnungen, die 2018 bezugsbereit wurde. Die fünf Häuser bieten Ein- bis Vierzimmerwohnungen sowie zumietbare Jokerzimmer, im Erdgeschoss gibt es unter anderem ein Spitex-Zentrum, eine Kindertagesstätte und einen Kindergarten. Die Genossenschaft vermietet nach dem Prinzip der Kostenmiete, baut ökologisch und lebt das Motto «Gemeinsam statt einsam». Zurzeit plant sie an der Glarnerstrasse 33 ein Projekt mit Wohnungen für Menschen ab 60, und wegen grosser Nachfrage gilt ein Aufnahmestopp für neue Mitglieder.
Freie Wohnungen bei Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil
Zurzeit ist keine freie Wohnung ausgeschrieben.
So vergibt Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil Wohnungen
- Wohnungen werden nach den Vermietungsrichtlinien vergeben: zuerst an Mitglieder nach Eintrittsdatum, dann an Bewerbende mit Referenz des Vorstands und an externe Bewerbende. Wegen grosser Nachfrage gilt derzeit ein Aufnahmestopp für Neumitglieder.
- Mitgliedschaft und Anteilscheine: Genossenschaftsanteile lauten auf CHF 10 000; mit der Aufnahme ist mindestens ein Anteil zu übernehmen und sofort einzuzahlen. Derzeit gilt ein Aufnahmestopp für Neumitglieder.
- Belegung: Richtwerte: 2-Zimmer-Wohnungen für 1 bis 2 Erwachsene oder 1 Erwachsene mit 1 Kind, 3-Zimmer-Wohnungen für 2 Erwachsene (auch mit 1 Kind) oder 1 Erwachsene mit 1 bis 2 Kindern, 4-Zimmer-Wohnungen für Haushalte mit 1 bis 3 Kindern. Das Einkommen muss in angemessenem Verhältnis zum Mietzins stehen; für subventionierte Wohnungen gelten die kantonalen Vorschriften.
- Haustiere: Gemäss den Vermietungsrichtlinien für WohnenPlus sind Haustiere erlaubt.
Häufige Fragen zu Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil
Hat Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil aktuell freie Wohnungen?+
Zurzeit ist keine freie Wohnung von Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil ausgeschrieben.
Führt Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil eine Warteliste?+
Uns ist keine offene Warteliste von Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil bekannt. Freie Wohnungen werden in der Regel einzeln ausgeschrieben.
Wie bewerbe ich mich bei Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil?+
Wohnungen werden nach den Vermietungsrichtlinien vergeben: zuerst an Mitglieder nach Eintrittsdatum, dann an Bewerbende mit Referenz des Vorstands und an externe Bewerbende. Wegen grosser Nachfrage gilt derzeit ein Aufnahmestopp für Neumitglieder. Bewerben kannst du dich direkt bei der Genossenschaft.
Braucht es Anteilscheine bei Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil?+
Genossenschaftsanteile lauten auf CHF 10 000; mit der Aufnahme ist mindestens ein Anteil zu übernehmen und sofort einzuzahlen. Derzeit gilt ein Aufnahmestopp für Neumitglieder.
Gibt es Belegungsvorschriften bei Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil?+
Richtwerte: 2-Zimmer-Wohnungen für 1 bis 2 Erwachsene oder 1 Erwachsene mit 1 Kind, 3-Zimmer-Wohnungen für 2 Erwachsene (auch mit 1 Kind) oder 1 Erwachsene mit 1 bis 2 Kindern, 4-Zimmer-Wohnungen für Haushalte mit 1 bis 3 Kindern. Das Einkommen muss in angemessenem Verhältnis zum Mietzins stehen; für subventionierte Wohnungen gelten die kantonalen Vorschriften.
Wie gross ist Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil?+
Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil wurde 1921 gegründet und vermietet rund 81 Wohnungen in Richterswil.
Angaben aus der Website von Gemeinnützige Baugenossenschaft Richterswil und weiteren öffentlichen Quellen zusammengefasst, Stand 14.10.2026. Ohne Gewähr. Fehler gefunden? Schreib uns an info@genossenschaftsradar.ch.