Vermieter · Horgen
Wohnsinn Horgen
Wohnsinn ist eine gemeinnützige Genossenschaft für selbstverwaltetes Wohnen, die 1993 in Horgen gegründet wurde und am linken Zürichseeufer tätig ist. 1998 erstellte sie an der Bergwerkstrasse in Horgen die Siedlung Cholenrain mit 14 Familienwohnungen und einem renovierten Altbau mit zwei Wohnungen, im Baurecht der Gemeinde Horgen. Die Siedlung wird selbst verwaltet: Die Mieterinnen und Mieter erledigen die Hauswartung gemeinsam, und ein Gemeinschaftsraum mit Küche steht allen offen. Das Warmwasser wird mit Sonnenenergie aufbereitet. Freie Wohnungen werden auf der Website ausgeschrieben, Bewerbende müssen unter anderem einen Bezug zu Horgen und die Belegungsregeln erfüllen.
Freie Wohnungen bei Wohnsinn Horgen
Zurzeit ist keine freie Wohnung ausgeschrieben. Genossenschaftsradar prüft die Website von Wohnsinn Horgen laufend. Sobald eine Wohnung frei wird, erfährst du es per E-Mail.
Aus dem Radar
So oft wird bei Wohnsinn Horgen etwas frei
Seit März 2026 hat Genossenschaftsradar bei Wohnsinn Horgen noch keine freie Wohnung gefunden. Bei vielen Genossenschaften wird nur selten etwas frei, umso wichtiger ist es, schnell zu sein.
So vergibt Wohnsinn Horgen Wohnungen
- Freie Wohnungen werden auf der Seite «Wohnung finden» veröffentlicht; derzeit ist alles vermietet. Mindestens eine Person muss seit mindestens zwei Jahren in Horgen wohnen oder arbeiten bzw. dort gewohnt haben, und bei mehreren Bewerbungen haben nach Möglichkeit Haushalte mit tieferem Einkommen und Vermögen Vorrang.
- Mitgliedschaft und Anteilscheine: Erwachsene Mieterinnen und Mieter werden Mitglied und erwerben einen Anteilschein von CHF 1000. Zusätzlich beteiligen sie sich je nach Wohnung mit CHF 15'000 bis CHF 30'000 Eigenkapital.
- Belegung: Personenzahl plus 1 ergibt die Zimmerzahl (z. B. 4,5-Zimmer-Wohnung mindestens 3 Personen, davon mindestens 1 Kind). Gültige Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgerrecht nötig. Der Gemeinderat Horgen kann für höchstens ein Zehntel der subventionierten Wohnungen die Mieter bestimmen.
- Haustiere: Hunde und Katzen brauchen eine Bewilligung: In der Siedlung sind höchstens 3 Hunde und 7 Katzen erlaubt, pro Familie grundsätzlich eine kastrierte Katze. Ungiftige Kleintiere wie Vögel oder Fische sind ohne Bewilligung erlaubt.
Häufige Fragen zu Wohnsinn Horgen
Hat Wohnsinn Horgen aktuell freie Wohnungen?+
Zurzeit ist keine freie Wohnung von Wohnsinn Horgen ausgeschrieben. Genossenschaftsradar prüft die Website laufend und meldet neue Inserate per E-Mail.
Führt Wohnsinn Horgen eine Warteliste?+
Uns ist keine offene Warteliste von Wohnsinn Horgen bekannt. Freie Wohnungen werden in der Regel einzeln ausgeschrieben.
Wie bewerbe ich mich bei Wohnsinn Horgen?+
Freie Wohnungen werden auf der Seite «Wohnung finden» veröffentlicht; derzeit ist alles vermietet. Mindestens eine Person muss seit mindestens zwei Jahren in Horgen wohnen oder arbeiten bzw. dort gewohnt haben, und bei mehreren Bewerbungen haben nach Möglichkeit Haushalte mit tieferem Einkommen und Vermögen Vorrang. Bewerben kannst du dich direkt bei der Genossenschaft.
Wie oft hat Wohnsinn Horgen freie Wohnungen?+
Seit März 2026 hat Genossenschaftsradar bei Wohnsinn Horgen noch keine freie Wohnung gefunden. Bei vielen Genossenschaften wird nur selten etwas frei, umso wichtiger ist es, schnell zu sein.
Braucht es Anteilscheine bei Wohnsinn Horgen?+
Erwachsene Mieterinnen und Mieter werden Mitglied und erwerben einen Anteilschein von CHF 1000. Zusätzlich beteiligen sie sich je nach Wohnung mit CHF 15'000 bis CHF 30'000 Eigenkapital.
Gibt es Belegungsvorschriften bei Wohnsinn Horgen?+
Personenzahl plus 1 ergibt die Zimmerzahl (z. B. 4,5-Zimmer-Wohnung mindestens 3 Personen, davon mindestens 1 Kind). Gültige Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgerrecht nötig. Der Gemeinderat Horgen kann für höchstens ein Zehntel der subventionierten Wohnungen die Mieter bestimmen.
Wie gross ist Wohnsinn Horgen?+
Wohnsinn Horgen wurde 1993 gegründet und vermietet rund 16 Wohnungen in Horgen.
Angaben aus der Website von Wohnsinn Horgen zusammengefasst, Stand 14.10.2026. Ohne Gewähr. Fehler gefunden? Schreib uns an info@genossenschaftsradar.ch.
Quellen: wohnsinn-horgen.ch